Unfallversicherung

Mit dem Krankenversicherungsgesetz KVG sind alle Kinder obligatorisch unfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler durch die Schule weder gegen Unfall noch gegen Krankheit, während der Schulzeit und auf dem Schulweg, versichert. Erfolgt ein Unfall, kommt die private Versicherung der Familie zum Tragen.

Kann eine private Versicherung nicht alle Kosten übernehmen, verfügt die Gemeinde über eine Versicherung, die sich an Kosten beteiligt. Bei Unfällen in der Schule werden die Eltern durch Lehrpersonen kontaktiert. Der Hausarzt der Eltern übernimmt die Folgeversorgung.