Mofas
Die Benutzung von Mofas, welche der geltenden Strassengesetzgebung entsprechen, ist den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe, mit gültigem Mofa-Führerschein, erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist die Zufahrt zu den Mofa-Parkplätzen beim Oberstufenschulhaus nur über den Eingang beim Brunnen erlaubt. Auf dem ganzen Pausenplatz Areal gilt Fahrverbot. Die Mofas werden auf den für sie bestimmten Platz abgestellt.