Schulzahnarzt

Die jährliche Kontrolluntersuchung ist für alle Lernenden und Kindergartenkinder obligatorisch.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Gutscheinhefte für eine jährliche kostenlose Kontrolluntersuchung bei einem Zahnarzt. Die Eltern melden ihr Kind selbst zum Kontrolluntersuch beim Zahnarzt an.

Die Kosten für allfällig notwendige Behandlungen müssen von den Eltern getragen werden. Das Gutscheinheft bleibt bei den Eltern, welche für die Kontrolluntersuchung verantwortlich sind.

Die SuS der Kindergartenstufe erhalten das Gutscheinheft beim Eintritt in den Kindergarten (Elternabend August) und in der 1. Oberstufe (August).

Die Schulzahnpflege-Instruktorin hat vom Kanton den Auftrag, das Einlösen der Gutscheine zu kontrollieren. Sie untersteht der Schweigepflicht. Grundsätzlich ist das Vorlegen des Gutscheinheftes für die Eltern freiwillig.