Promotion

Ob und wie Schülerinnen und Schüler von einer Klasse oder Stufe zur nächsten übertreten, wird in der Promotionsverordnung geregelt. Darin wird festgehalten, wie die Leistungen der Lernenden beurteilt werden und wie ein Übertrittsentscheid gefällt wird.

Am Ende des 1. Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zwischenbericht mit einer Beurteilung der Sozial- und Selbstkompetenz sowie eine orientierende Bewertung der Schulfächer. Am Ende des Schuljahres erhalten sie das Jahreszeugnis. In der 1. Klasse wird stattdessen ein Lernbericht abgegeben. In allen Kindergärten des Kantons Aargau wird ein einheitlicher Einschätzungsbogen zur Standortbestimmung der Kinder genutzt. Dieser wird den Eltern einmal im Jahr abgegeben und dient als Grundlage für die Elterngespräche.

Während eines Schuljahres beobachten die Lehrpersonen je einen Aspekt der Sozial- und Selbstkompetenz. Diese werden am Elternabend bekanntgegeben.

Am Ende der Primarschulzeit entscheidet die Leistungsfähigkeit der Kinder über die Zuweisung in die Bezirksschule, Sekundarschule oder Realschule. Der Zuweisungsentscheid wird nach Anhörung der Eltern von der Klassenlehrperson gefällt.

Für den Übertritt in die Oberstufe und den Wechsel des Leistungstyps innerhalb der Oberstufe gilt ausschliesslich das Empfehlungsverfahren. Die drei Oberstufenzüge sind durchlässig. Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können in den nächsthöheren Oberstufentyp wechseln. Bei schwachen Leistungen ist ein Wechsel in den nächsttieferen Schultyp vorgesehen.

Repetitionen aufgrund eines Nichtbestehens der Promotionsbedingungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule sowie in der 1. und 2. Klasse der Realschule möglich. Bezirks- bzw. Sekundarschüler*innen, welche die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, wechseln von der Bezirks- in die Sekundarschule bzw. von der Sekundar- in die Realschule. Grundsätzlich nicht vorgesehen ist die Repetition der 6. Klasse der Primarschule und der 9. Klasse der Oberstufe.