Kosten obligatorische Schulanlässe

Auf Grund des Bundesgerichtsentscheids vom 7. Dezember 2017 dürfen die Schulen für obligatorische Schulanlässe wie Lager, Projektwochen, Ausflüge oder Exkursionen keine Elternbeiträge erheben. (Ausnahmen bei mehrtägigen Schulreisen oder Lagern mit auswärtiger Übernachtung). Die Durchführung von Lagern, Projektwochen, Ausflügen oder Exkursionen gehört zur Volksschule und bereichert den Schul- und Unterrichtsalltag. Die Gemeinde finanziert die Anlässe.