Informatik iPad

Kindergarten: 2 pro Abteilung
1.-2. Klassen: Halbklassensatz
3.-4. Klasse:  1:1, Gerät bleibt in der Schule
Ab 5. Klasse: Personalisiertes iPad, Gerät kann gemäss Nutzungsregelung mit nach Hause genommen werden.

Bei Verlust oder Beschädigungen auf Grund von unsachgemässem/fahrlässigem Umgang mit iPad und Zubehör wird den Erziehungsberechtigten ein Ersatz in Rechnung gestellt (gemäss Preisliste im Schadenfall; Schadenformular). Bei Diebstahl kommt die Haftpflicht der Erziehungsberechtigten zum Tragen. Schäden, welche trotz erfüllter Sorgfaltspflicht an den Geräten entstehen können (z.B. Unfälle, Softwarefehler, höhere Gewalt), übernimmt die Schule.