Schularzt

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei ihrem Kinderarzt für folgende Vorsorgeuntersuchungen an:

  • Kindergarten: Der Schwerpunkt dieser Einschulungsuntersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.
  • 2. oder 3. Oberstufenklasse:Die Austrittsuntersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch zu Themen der Gesundheit und Prävention.

Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht. Die Eltern werden im Voraus informiert und falls nötig direkt vom Arzt/von der Ärztin über einen auffälligen Befund in Kenntnis gesetzt.

Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt). Die Kosten für die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe werden von den Wohngemeinden der Jugendlichen getragen.