Fahrradbenutzung

Das Benutzen von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen (z.B. Kickboards, Mofas, …) ist den Schülerinnen und Schülern erlaubt. Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Fahrradunterständen abgestellt werden. Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern.

Die Kindergartenkinder müssen zu Fuss in den Kindergarten gehen.

Die Regionalpolizei weist darauf hin, dass die Fahrtauglichkeit der Kinder, somit die Beherrschung des Fahrrades auf Strassen, in der Verantwortung der Eltern liegt.